
Kosten und Kostenerstattungsmöglichkeiten
Erstgespräch (50min.): 50€ (Ermäßigungen oder vollständiger Erlass z.B. bei Jugendlichen, die sich eigenständig melden, möglich)
Therapiesitzung / diagnostische Sitzungen / Probatorik (jeweils 50min.): 92,50€ (laut derzeit gültiger GOP)
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, können die genannten Kosten (bis auf das Erstgespräch) bei gesetzlich Versicherten über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren durch die Krankenkasse bezahlt werden (siehe unten). Da das Kostenerstattungsverfahren in der Privatpraxis am häufigsten zur Anwendung kommt und gleichzeitig einen gewissen Aufwand und Einsatz auch von Patientenseite erfordert, wird es hier im Detail erklärt.
Wenn Sie privat versichert sind, können die Kosten von der PKV erstattet werden.
Ich habe zudem einen Trägervertrag mit dem Berliner Senat und bin damit zugelassen, um mit dem Jugendamt eine Therapie über das KJHG abrechnen zu können. Die Familie stellt hierfür einen Antrag beim zuständigen Jugendamt. Je nach Hilfeform wird der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) zur fachlichen Einschätzung und Bedarfsermittlung einbezogen. Nach Prüfung des individuellen Hilfebedarfs entscheidet das Jugendamt über die Bewilligung der Therapie und den Umfang der Unterstützung.
Die vierte Möglichkeit ist die Selbstzahlerbasis. Hier ist der Vorteil, dass ohne die Erstellung einer psychiatrischen Diagnose und ohne Gutachten oder Antragstellung ein sofortiger Therapiebeginn möglich ist.