Jugendliche / junge Erwachsene

Sobald du 15 Jahre alt bist, darfst du selbstständig eine Therapie beantragen. Bist du jünger, müssen beide Elternteile offiziell zustimmen. Ich kläre mit Dir im Erstgespräch, worunter du leidest und ob dir eine tiefenpsychologisch orientierte Therapie helfen könnte oder eher ein anderes Verfahren. Wenn eine Indikation vorliegt und du dir eine Therapie bei mir grundsätzlich vorstellen kannst, beantrage ich bei deiner Krankenkasse vier Probesitzungen, wo wir uns kennenlernen und entscheiden, ob wir uns eine längerfristige Therapie zusammen vorstellen können.

Wenn es zwischen uns passt, beantragen wir gemeinsam eine Therapie für dich über das Kostenerstattungsverfahren. Wenn die Kasse die Therapie bewilligt, können wir ca. 3-5 Wochen später mit der Therapie starten.

Die Bewilligung hängt von deiner Mitarbeit ab. Du musst nach dem Erstgespräch folgende Dinge in die Wege leiten:

  1. Je nach Kasse 10-20 Absagen einholen bei niedergelassenen Kassentherapeuten (Anrufe reichen) und daraus eine Absageliste erstellen
  2. Einen Termin für eine Sprechstunde vereinbaren bei einem Vertragspsychotherapeuten über die 116117 und dir dort das sogenannte PTV11 mit Dringlichkeitsbescheinigung erstellen lassen
  3. Termin beim Arzt, der klärt, ob körperlich etwas gegen eine Therapie spricht, er stellt dir den sogenannten Konsiliarbericht aus

Alle hierfür erforderlichen Unterlagen (PTV11, Konsiliarbericht und Absageliste) bekommst du von mir im Erstgespräch. Sobald du diese drei Dinge anschließend ausgefüllt bei mir abgegeben hast, können wir die Therapie beantragen.