Kosten und Kostenerstattungsmöglichkeiten

Erstgespräch (50 Min.): kostenfrei

Therapiesitzungen / diagnostische Sitzungen / Probatorik (jeweils 50 Min.): 92,50–112,62€
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), entsprechend dem 2,3- bis 2,8-fachen Gebührensatz, abhängig von Aufwand und Umfang der Leistung.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Gesetzlich versichert – Kostenerstattungsverfahren
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens übernommen werden. Da dieses Verfahren in einer Privatpraxis häufig genutzt wird und eine Mitwirkung der Patientinnen und Patienten erfordert, wird es hier ausführlich erklärt.

Privat versichert / Beihilfe
Bei einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung können die Kosten je nach Versicherungsvertrag bzw. Beihilfevorschriften erstattet werden. Die Voraussetzungen, der Umfang der Therapie und das Antragsverfahren unterscheiden sich. Bitte klären Sie daher vor Therapiebeginn die Kostenübernahme mit Ihrer PKV bzw. Beihilfestelle.

Jugendamt
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Therapie auch über das Jugendamt im Rahmen des SGB VIII finanziert werden. Hierfür stellen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten einen Antrag beim zuständigen Jugendamt. Je nach Hilfeform kann der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) zur fachlichen Einschätzung und Bedarfsermittlung einbezogen werden.

Selbstzahler
Bei einer Selbstzahlerbehandlung kann die Therapie unabhängig von einer für die Krankenkasse erforderlichen Diagnose, einem Gutachterverfahren oder einem Antrag bei der Krankenkasse unmittelbar begonnen werden. Eine Diagnose muss somit nicht zur Beantragung einer Kostenübernahme an eine Krankenkasse übermittelt werden. Da kein von der Krankenkasse vorgegebenes Therapiekontingent besteht, können zudem Dauer, Umfang und Ziele der Therapie individuell vereinbart werden.